Volljährigkeit de · NOUN
Pronunciation
- [ˈfɔljɛːʁɪkkaɪ̯t]
- audio
- [ˈfɔljɛːʁɪçkaɪ̯t]
Etymology
Ableitung zu volljährig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit
Meanings
-
Zustand des gesetzlichen Erwachsenseins, der heutzutage in Deutschland und den meisten westlichen Ländern mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres eintritt
Volljährigkeit ist in den meisten Staaten Europas eine Voraussetzung für den Erwerb des Wahlrechts.
„Die Hoffnung, dass Fried sich bei seiner Volljährigkeit bei ihr melden könnte, hatte sie längst aufgegeben, hatte hingenommen, dass auch er mit ihr gebrochen hatte.“
Mechtild Borrmann: Grenzgänger. Die Geschichte einer verlorenen deutschen Kindheit. Roman. Droemer, München 2019, ISBN 978-3-426-30608-6, Seite 207.
Forms
| Spelling | Features | Labels | Source |
|---|---|---|---|
| Volljährigkeit | Case=Acc, Gender=Fem, Number=Sing | lexicographic | |
| Volljährigkeit | Case=Gen, Gender=Fem, Number=Sing | lexicographic | |
| Volljährigkeit | Case=Nom, Gender=Fem, Number=Sing | lexicographic | |
| Volljährigkeit | Case=Dat, Gender=Fem, Number=Sing | lexicographic |
Antonyms
Deriveds
Synonyms
Erwachsensein · Großjährigkeit
Translations (5)
en legal age (Zustand des gesetzlichen Erwachsenseins, der heutzutage in Deutschland und den meisten westlichen Ländern mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres eintritt) · uk повноліття (Zustand des gesetzlichen Erwachsenseins, der heutzutage in Deutschland und den meisten westlichen Ländern mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres eintritt) · pl pełnoletniość (Zustand des gesetzlichen Erwachsenseins, der heutzutage in Deutschland und den meisten westlichen Ländern mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres eintritt) · en majority (Zustand des gesetzlichen Erwachsenseins, der heutzutage in Deutschland und den meisten westlichen Ländern mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres eintritt) · pl pełnoletność (Zustand des gesetzlichen Erwachsenseins, der heutzutage in Deutschland und den meisten westlichen Ländern mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres eintritt)