Unterlassungsklage de · NOUN
Pronunciation
- audio
- rhymes asʊŋsklaːɡə
- [ʊntɐˈlasʊŋsˌklaːɡə]
Etymology
Determinativkompositum aus den Substantiven Unterlassung und Klage mit dem Fugenelement -s
Meanings
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(deutsches Zivilprozessrecht) Unterform der Leistungsklage, mit der der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung eines ihn in seinen Rechten verletzenden Verhaltens oder auf Beseitigung einer seine Rechte verletzenden Störung geltend macht
„Unterlassungsklagen können auf vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gestützt werden.“
Leo Rosenberg, Karl Heinz Schwab, Peter Gottwald: Zivilprozessrecht. 17., neu bearbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59514-1 , § 89 Rn. 5.„Man spricht zwar von negatorischer, quasinegatorischer und vorbeugender Unterlassungsklage, meint damit aber keine Klageformen, sondern materielle Ansprüche.“
Kurt Schellhammer: Zivilprozess. Gesetz – Praxis – Fälle. 13., neu bearbeitete Auflage. C.F. Müller, Heidelberg/München/Landsberg/Frechen/Hamburg 2010, ISBN 978-3-8114-4904-6 , Rn. 143.
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(Finanz-, Sozialprozessrecht, deutsches Verwaltungs-) Unterform der allgemeinen Leistungsklage, mit der der Kläger die Unterlassung oder den Abbruch einer ihn belastenden hoheitlichen Handlung begehrt (siehe etwa § 43 II VwGO, § 40 I Var. 3 FGO, § 54 V SGG)
„Wie die allgemeine Leistungsklage auf positives Tun der Verwaltung wird auch die Unterlassungsklage als ‚negative Leistungsklage‘ in der VwGO nicht ausdrücklich geregelt, aber in mehreren Vorschriften anerkannt bzw. vorausgesetzt […].“
Friedhelm Hufen: Verwaltungsprozessrecht. 8. Auflage. C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60981-7 , § 16 Rn. 3.„Streitgegenstand der Unterlassungsklage ist die Behauptung des Klägers, er werde durch die bevorstehende bzw. andauernde hoheitliche Handlung in seinem Recht verletzt.“
Friedhelm Hufen: Verwaltungsprozessrecht. 8. Auflage. C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60981-7 , § 16 Rn. 4.„Wenn Grund zur Sorge besteht, dass vollendete, irreparable Tatsachen geschaffen werden, kann auch ein Rechtsschutzinteresse für eine vorbeugende Unterlassungsklage gegeben sein.“
Klaus Tipke, Joachim Lang: Steuerrecht. 21., völlig überarbeitete Auflage. Verlag Dr. Otto Schmit, Köln 2013, ISBN 978-3-504-20146-3 , § 22 Rn. 83.„Die sonstige Leistungsklage kann auch als Unterlassungsklage erhoben werden.“
Klaus Tipke, Joachim Lang: Steuerrecht. 21., völlig überarbeitete Auflage. Verlag Dr. Otto Schmit, Köln 2013, ISBN 978-3-504-20146-3 , § 22 Rn. 82.
Forms
| Spelling | Features | Labels | Source |
|---|---|---|---|
| Unterlassungsklagen | Case=Dat, Gender=Fem, Number=Plur | lexicographic | |
| Unterlassungsklagen | Case=Nom, Gender=Fem, Number=Plur | lexicographic | |
| Unterlassungsklagen | Case=Acc, Gender=Fem, Number=Plur | lexicographic | |
| Unterlassungsklagen | Case=Gen, Gender=Fem, Number=Plur | lexicographic | |
| Unterlassungsklage | Case=Acc, Gender=Fem, Number=Sing | lexicographic | |
| Unterlassungsklage | Case=Gen, Gender=Fem, Number=Sing | lexicographic | |
| Unterlassungsklage | Case=Nom, Gender=Fem, Number=Sing | lexicographic | |
| Unterlassungsklage | Case=Dat, Gender=Fem, Number=Sing | lexicographic |
Antonyms
Feststellungsklage · Feststellungsklage · Gestaltungsklage · Gestaltungsklage