Nachteilsausgleich de · NOUN
Pronunciation
- audio
- [ˈnaːxtaɪ̯lsˌʔaʊ̯sɡlaɪ̯ç]
Etymology
Determinativkompositum aus den Substantiven Nachteil und Ausgleich mit dem Fugenelement -s
Meanings
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Erleichterung bei Prüfungen oder in der Berufstätigkeit zur Kompensation körperlicher Beeinträchtigungen oder Entwicklungsstörungen
„Entscheiden sich Erziehungsberechtigte bzw. Schüler für die Geltendmachung der Legasthenie und die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs, so ist diese Entscheidung für die gesamte Schulzeit und für die Abschlussprüfungen bindend.“
Verfahrensweise zur Anerkennung einer Legasthenie und zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs an bayerischen Fachoberschulen und Berufsoberschulen, abgerufen am 28. Dezember 2015„Die Unterscheidung von Nachteilsausgleich und Notenschutz ist eine schulrechtliche Entscheidung, die ebenfalls kein Mediziner, sondern die Schule vornimmt.“
Thomas Böhm: "Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo" - Was Lehrer dürfen. MVG, 2017 (Zitiert nach Google Books) .
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Kompensation bei erlittenen Schäden, Benachteiligungen und Beeinträchtigungen
„Beachte man noch die 0,2 ha große, besonders stark vernäßte und ebenfalls in das Entwässerungssystem VA 89 integrierte Altbestandfläche der Beschwerdeführer und berücksichtige man, daß […], so könne daraus gefolgert werden, daß ein über den spruchgemäßen Entschädigungsbetrag hinausgehender Nachteilsausgleich unangemessen und für die Zusammenlegungsgemeinschaft unzumutbar wäre.“
Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. April 1988„Er hat gegen den Schädiger Anspruch auf sofortigen und vollständigen Nachteilsausgleich, ohne den Eingang von Drittzahlungen, auf die er aus demselben Ereignis Anspruch hat, abwarten zu müssen.“
Rechtssatz des österreichischen OGH vom 14. Oktober 1993„Wenn der Gesetzgeber daher für die Dauer dieser Kindererziehung, hat diese aber mindestens vier Jahre gedauert darüber hinaus - und gleichsam zum teilweisen Nachteilsausgleich - auch für die weitere Dauer des Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen für die Mitversicherung diese beitragsfrei belassen hat, kann ihm darin aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht entgegengetreten werden.“
Rechtssatz des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2001
Forms
| Spelling | Features | Labels | Source |
|---|---|---|---|
| Nachteilsausgleich | Case=Acc, Gender=Masc, Number=Sing | lexicographic | |
| Nachteilsausgleich | Case=Dat, Gender=Masc, Number=Sing | lexicographic | |
| Nachteilsausgleich | Case=Nom, Gender=Masc, Number=Sing | lexicographic | |
| Nachteilsausgleichs | Case=Gen, Gender=Masc, Number=Sing | lexicographic | |
| Nachteilsausgleiches | Case=Gen, Gender=Masc, Number=Sing | lexicographic | |
| Nachteilsausgleiche | Case=Gen, Gender=Masc, Number=Plur | lexicographic | |
| Nachteilsausgleiche | Case=Dat, Gender=Masc, Number=Sing | lexicographic | |
| Nachteilsausgleiche | Case=Acc, Gender=Masc, Number=Plur | lexicographic | |
| Nachteilsausgleiche | Case=Nom, Gender=Masc, Number=Plur | lexicographic | |
| Nachteilsausgleichen | Case=Dat, Gender=Masc, Number=Plur | lexicographic |