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Dictionary

Words, grammatical forms and meanings linked to the ontology.

Legislative de · NOUN

Pronunciation

  • audio
  • [leɡɪslaˈtiːfə]
  • [leɡɪslaˈtiːvə]
  • rhymes iːvə
  • rhymes iːfə

Etymology

vom lateinischen lex, legis (f.) = Gesetz und ferre = tragen

Meanings

  1. gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
    • In Deutschland stellt der Bundestag und der Bundesrat die Legislative dar.

Forms

SpellingFeaturesLabelsSource
Legislativen Case=Dat, Gender=Fem, Number=Plur lexicographic
Legislativen Case=Nom, Gender=Fem, Number=Plur lexicographic
Legislativen Case=Acc, Gender=Fem, Number=Plur lexicographic
Legislativen Case=Gen, Gender=Fem, Number=Plur lexicographic
Legislative Case=Acc, Gender=Fem, Number=Sing lexicographic
Legislative Case=Gen, Gender=Fem, Number=Sing lexicographic
Legislative Case=Nom, Gender=Fem, Number=Sing lexicographic
Legislative Case=Dat, Gender=Fem, Number=Sing lexicographic

Antonyms

Judikative · Exekutive

Deriveds

Legislativgewalt

Hypernyms

Gewalt

Synonyms

Gesetzgebungsgewalt · Gesetzgebung · Gesetzgeber · gesetzgebende Gewalt

Translations (17)

fr pouvoir législatif (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · sr законодавна власт (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · vi cơ quan lập pháp (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · es poder legislativo (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · sv lagstiftning (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · sv lagstiftande makt (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · dsb legislatiwa (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · sv lagstiftande församling (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · hsb zakonjedawar (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · gl poder lexislativo (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · mk законодавна власт (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · cs legislativa (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · en legislature (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · sh законодавна власт (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · ia poter legislative (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · ia legislatura (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)) · hsb legislatiwa (gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung))