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Hauptsacheverfahren de · NOUN
Pronunciation
- [ˈhaʊ̯ptzaxəfɛɐ̯ˌfaːʁən]
- audio
Meanings
-
gerichtliches Verfahren, in dem über das finale Rechtsschutzziel des Klägers endgültig und abschließend entschieden werden soll und das daher von Verfahren des einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes ebenso wie von selbständigen Beweisverfahren oder Verfahren über Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zu unterscheiden ist
„Neben dem Hauptsacheverfahren besteht in beiden Ländern auch die Möglichkeit, eine Einstweilige Verfügung gegen den Domaininhaber zu erwirken.“
Ulrich Luckhaus: Rechtsschutz gegen .eu, .at und .de-Domains, Dissertation an der Universität Wien, 2010„Hierdurch entfällt das Rechtsschutzinteresse für eine Klage in der Hauptsache, so dass das oft kostspielige Hauptsacheverfahren vermieden werden kann.“
Thomas Bruggmann, Thomas Feil, Jens Ferner, Heike Klebs, Oliver Schonschek, Renate Kropp: Lexikon für das IT-Recht 2014/2015. Hüthig Jehle Rehm, 2014, Seite 153 (Zitiert nach Google Books)„Erstens muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Vertrag wieder aussteigen kann, wenn Ceta im Hauptsacheverfahren nächstes Jahr doch noch für verfassungswidrig erklärt werden sollte.“
Thomas Prior: Deutschland darf Ceta unterzeichnen, aber nur unter Bedingungen. In: DiePresse.com. 13. Oktober 2016, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 3. September 2018) .„Als Hauptsacheverfahren ist das Verfahren zu bezeichnen, in dem endgültig über den zu sichernden Anspruch bzw das zu regelnde Rechtsverhältnis entschieden werden soll.“
Beschluss des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 22. Oktober 2015„Dem Charakter des possessorischen Besitzschutzes entspricht meines Erachtens besser die Zuweisung zu einem summarischen Hauptsacheverfahren, wie sie im gemeinen Recht existierte und heute noch in Österreich und Teilen der Schweiz praktiziert wird.“
Therese Müller: Besitzschutz in Europa. Mohr Siebeck, Tübingen 2010, Seite 263f (Zitiert nach Google Books)„Das BVerfG hielt dabei fest, dass die Anträge im Hauptsacheverfahren, soweit ‚sie im Hinblick auf den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung … zu beurteilen sind, nach summarischer Prüfung überwiegend ohne Erfolg bleiben‘ werden (BVerfG, 2 BvR 1390/12 vom 12. September 2012, Rz 207).“
Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 16. März 2013, Auslassung bereits im Zitat im Original.
Forms
Antonyms
Nebenverfahren