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Dictionary

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Geldwesen de · NOUN

Pronunciation

  • [ˈɡɛltˌveːzn̩]
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Etymology

Determinativkompositum aus den Substantiven Geld und Wesen

Meanings

  1. Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen und Einrichtungen, die der Einführung oder Aufrechterhaltung eines allgemein gesetzlich anerkannten Tausch- und Zahlungsmittels, also von Geld dienen
    • „Das Leben ist kein Wunschkonzert und wenn die Basis – ein ehrliches und funktionierendes Geldwesen – zusammenbricht, dann gibt es kein Halten mehr und es wird Jahre dauern, bis nach der Krise wieder Normalität einkehrt.“ www.baltische-rundschau.eu, gecrawlt am 21.12.2010; zitiert nach: Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geldwesen“
    • „Tausende von Unternehmen vertrauen bei ihren Investitionen auf ein stabiles Geldwesen.“ Solidarität bewährt sich in der Solidität. In: FAZ.NET. 24. April 2010 (URL, abgerufen am 28. Juni 2021) .
    • „Handel und Geldwesen hatten sich hier schon im Duecento enorm entwickelt, ab 1252 prägte man die Goldmünze Florentin – auch ‚Dollar des Mittelalters‘ (Kurt Flasch) genannt.“ Marc Reichwein: Als Dante in die politische Verbannung musste. In: Welt Online. 2. Januar 2021, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 28. Juni 2021) .

Forms

SpellingFeaturesLabelsSource
Geldwesens Case=Gen, Gender=Neut, Number=Sing lexicographic
Geldwesen Case=Nom, Gender=Neut, Number=Sing lexicographic
Geldwesen Case=Acc, Gender=Neut, Number=Sing lexicographic
Geldwesen Case=Dat, Gender=Neut, Number=Sing lexicographic

Synonyms

Finanzwesen

Translations (5)

tr malî nizam (Maßnahmen und Einrichtungen, die einem gesetzlich anerkannten Tausch- und Zahlungsmittels dienen) · tr finansal sistem (Maßnahmen und Einrichtungen, die einem gesetzlich anerkannten Tausch- und Zahlungsmittels dienen) · bg финанси (Maßnahmen und Einrichtungen, die einem gesetzlich anerkannten Tausch- und Zahlungsmittels dienen) · en monetary system (Maßnahmen und Einrichtungen, die einem gesetzlich anerkannten Tausch- und Zahlungsmittels dienen) · la res pecuniaria (Maßnahmen und Einrichtungen, die einem gesetzlich anerkannten Tausch- und Zahlungsmittels dienen)