(COVID-19-Pandemie) 2G-Regel, der 2G-Regel entsprechend; gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion damit genesen
„2G meint geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.“ Was das Infektionsschutzgesetz vorsieht. Abgerufen am 18. November 2021.